Eigentümer

Energieausweis wird für Nichtwohngebäude Pflicht

Viele private Eigentümer von Gewerbeimmobilien noch nicht vorbereitet

Ab dem 1. Juli 2009 brauchen alle Nichtwohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Ob Bürogebäude, Supermarkt, Gaststätte oder Hotel, der Gebäudeeigentümer muss dem potenziellen Interessenten spätestens auf Nachfrage ein solches Dokument vorlegen. Bisher verfügen jedoch nur 35 Prozent der gewerblichen Nichtwohngebäude über einen Energieausweis. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter Eigentümern*.

Endspurt bei zwei Bau-Wettbewerben der DENA

In vier Wochen ist Bewerbungsschluss der Wettbewerbe "Effizienzhaus" und "Mehr Wert - Wärme aus Erneuerbaren Energien"

Bis Mitte März können Hausbesitzer und Planer ihre Unterlagen bei den Wettbewerben "Effizienzhaus" und "Mehr Wert - Wärme aus Erneuerbaren Energien" einreichen. Die Wettbewerbe prämieren mit attraktiven Geld- und Sachpreisen Sanierungen oder Neubauten, die beispielhaft für einen besonders effizienten Einsatz von Energie stehen.

Neue Pflichten für Vermieter und Hauseigentümer

Einsparpotenziale erschließen mit Energieausweis und Erneuerbaren Energien

Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Vermieter und Hausbesitzer neue gesetzliche Verpflichtungen. Der Energieausweis wird Pflicht für alle Gebäude, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt vor, bei Neubauten einen Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. "Der Energieausweis und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz helfen dabei, die Energieeinsparpotenziale in Wohngebäuden zu erschließen", sagt Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).