Einsparpotenziale erschließen mit Energieausweis und Erneuerbaren
Energien
Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Vermieter und Hausbesitzer neue gesetzliche Verpflichtungen. Der Energieausweis wird Pflicht für alle Gebäude, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt vor, bei Neubauten einen Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. "Der Energieausweis und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz helfen dabei, die Energieeinsparpotenziale in Wohngebäuden zu erschließen", sagt Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).
