Wohngebäude

Neue Pflichten für Vermieter und Hauseigentümer

Einsparpotenziale erschließen mit Energieausweis und Erneuerbaren Energien

Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Vermieter und Hausbesitzer neue gesetzliche Verpflichtungen. Der Energieausweis wird Pflicht für alle Gebäude, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt vor, bei Neubauten einen Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. "Der Energieausweis und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz helfen dabei, die Energieeinsparpotenziale in Wohngebäuden zu erschließen", sagt Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).

ENERGIEAUSWEIS SPRICHT SICH RUM

Energieausweis kommt bei Mietern gut an

Dena empfiehlt Mietern und Käufern den ENERGIEAUSWEIS zu verlangen. Der Energieausweis für Wohngebäude genießt bereits wenige Monate nach Einführung eine relativ hohe Bekanntheit bei Mietern in Deutschland. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)*. Insgesamt haben schon 66 Prozent der Befragten vom Energieausweis gehört oder gelesen. Nach der Definition des Energieausweises gefragt, gibt die Hälfte der Mieter treffende Antworten. "Viele Mieter wissen bereits, dass es einen Energieausweis für Häuser gibt.