Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Vermieter und Hausbesitzer neue gesetzliche Verpflichtungen. Der Energieausweis wird Pflicht für alle Gebäude, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt vor, bei Neubauten einen Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. "Der Energieausweis und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz helfen dabei, die Energieeinsparpotenziale in Wohngebäuden zu erschließen", sagt Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).
