PV-Zubau 2007 weiterhin unklar - Höhe der EEG-Umlage bei Solarstrom nicht überprüfbar

Meldepflicht für PV-Anlagenbetreiber ab 01.01.2009

In der BMU-Broschüre "Erneuerbare Energien in Zahlen", Stand Juni 2008, findet sich die Aussage - bezogen auf das Jahr 2007 "Mit einem Zubau von 1.100 MW ist Deutschland Photovoltaik-Weltmeister". Eine Rückfrage des SFV beim BMU ergab, dass der Wert von 1.100 MW sich aus der sorgfältigen Auswertung "aller verfügbaren Quellen" ergeben hat. Kurz gesagt, es ist nur ein Schätzwert. Ein wirklich zweifelfreies Ergebnis ist erst im Frühjahr 2009 zu erwarten, wenn die Bundesnetzagentur alle Meldungen der Netzbetreiber für das Jahr 2007 "anlagenscharf" ausgewertet hat. Der Zubau in den davorliegenden Jahren wird nach derzeitiger Planung allerdings nicht mehr nachrecherchiert. Aus der Tatsache, dass es somit für den gesamten Bestand an Solaranlagen in Deutschland bis einschließlich 2006 nur grobe Schätzungen gibt, folgt, dass die Angaben der Stromwirtschaft über den EEG-Zuschlag auf den Strompreis nicht nachkontrolliert werden können. Unter http://www.sfv.de/artikel/2008/zubau_solarstromanlagen_2007_weiterhin_un... finden Sie auch eine Graphik mit der Zusammenstellung von verschiedenen Schätzwerten und ihren Quellen.

Meldepflicht für PV-Anlagenbetreiber ab 01.01.2009
Information der Bundesnetzagentur
Am 1. Januar 2009 wird das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaikanlagen), die neu in Betrieb genommen werden, der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Meldung muss durch den Betreiber der Anlage erfolgen und ist Voraussetzung dafür, dass dieser vom Netzbetreiber eine Vergütung nach EEG für den Strom erhält, der in dieser Anlage erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist wird. Gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 EEG muss der Anlagenbetreiber der Bundesnetzagentur den Standort und die Leistung der Anlage melden. Auf der Grundlage der Leistung aller gemeldeten Photovoltaikanlagen ermittelt die Bundesnetzagentur nach § 20 Abs. 2a EEG die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen, die im Folgejahr neu in Betrieb genommenen werden. Für die Anlagenbetreiber wichtig zu wissen: . Ab dem 1. Januar 2009 müssen Anlagenbetreiber der Bundesnetzagentur den Standort und die Leistung von Photovoltaikanlagen melden, die ab dem 1. Januar 2009 in Betrieb gehen. . Diese Meldepflicht gilt nicht für Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden. . Die Meldepflicht betrifft nur die Photovoltaikanlagen, die den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. . Photovoltaikanlagen, deren Strom anderweitig genutzt wird (z.B. Einspeisung in den eigenen Haushalt), sind nicht bei der Bundesnetzagentur zu melden. . Die Meldepflicht betrifft nur Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie nach §§ 32 und 33 EEG. . Nicht zu melden sind nach EEG geförderte Anlagen, die Strom aus anderen Erneuerbaren Energien (z.B. Wind, Wasser, Biomasse) erzeugen. Die Bundesnetzagentur ist ermächtigt, die Form und den Weg der Datenübermittlung vorzugeben. Informationen hierzu sowie zu den zu übermittelnden Daten werden voraussichtlich Anfang Dezember veröffentlicht. Standort und Leistung von Photovoltaikanlagen sind der Bundesnetzagentur erst ab dem 1. Januar 2009 zu melden. Wir bitten Sie, von Meldungen zu einem früheren Zeitpunkt abzusehen.

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