Verpflichtungszusage gegenüber der Europäischen Kommission

Mehrere Kraftwerke und Beteiligungen der E.ON Wasserkraft GmbH von Verpflichtungszusage gegenüber der Europäischen Kommission betroffen

E.ON hat Ende Mai 2008 eine Verpflichtungszusage bei der Europäischen Kommission eingereicht. Darin wurde die im Februar angekündigte Bereitschaft zur Abgabe des eigenen Übertragungsnetzes und von 4.800 Megawatt Kraftwerksleistung konkretisiert. Der Inhalt dieser Zusage wurde vom Aufsichtsrat des Unternehmens beschlossen. Im Rahmen dieser Verpflichtungszusage sollen auch mehrere Kraftwerke und Kraftwerksbeteiligungen der E.ON Wasserkraft GmbH abgegeben werden. Im Einzelnen sind folgende eigene und betriebsgeführte Anlagen betroffen:
- Kraftwerkgruppe Jansen an der Pfreimd
E.ON Wasserkraft ist 100 prozentige Eigentümerin der Kraftwerkgruppe Jansen. Zu ihr gehören die Pumpspeicherkraftwerke Reisach und Tanzmühle (zusammen 127 Megawatt installierte Leistung) und die Laufwasserkraftwerke Trausnitz und Tanzmühle (zusammen 5,1 Megawatt installierte Leistung)
- Kraftwerk Ering am Inn (50 % Beteiligung und Betriebsführung durch E.ON Wasserkraft)
- Kraftwerk Egglfing am Inn (50 % Beteiligung und Betriebsführung durch E.ON Wasserkraft)
- Kraftwerk Nußdorf am Inn (53 % Beteiligung und Betriebsführung durch E.ON Wasserkraft)
- Anteile an der Österreichisch-Bayerischen Kraftwerke AG (E.ON Wasserkraft hält 50 % an der Gesellschaft)
Die Innkraftwerke verfügen inklusive der Bezugsrechte aus Beteiligungen über eine installierte Leistung von 284,7 Megawatt.
Die EU-Kommission wird die Verpflichtungszusage von E.ON in den nächsten Monaten prüfen und einem so genannten Markttest unterziehen. Dabei werden verschiedene europäische Marktteilnehmer hinsichtlich der Wettbewerbseffekte der von E.ON gemachten Zusagen befragt. Danach entscheidet die EU-Kommission über eine Einstellung der derzeit laufenden Kartellverfahren gegen E.ON. Dieses Verfahren wird voraussichtlich bis zum Herbst 2008 dauern. E.ON wird in den Verhandlungen mit potenziellen Käufern darauf achten, dass die Interessen und Rechte der betroffenen Mitarbeiter umfassend gewahrt bleiben.
Anhang:
Übersicht über die in der Verpflichtungszusage enthaltenen Kraftwerkskapazitäten:
• Im Kernenergiebereich ist E.ON bereit, Strombezugsrechte von insgesamt 1.500 Megawatt (MW) aus den Minderheitsbeteiligungen an den Kraftwerken Gundremmingen und Krümmel sowie zu einem kleinen Teil aus dem Kernkraftwerk Unterweser abzugeben. Das Eigentum an den entsprechenden Beteiligungen und am Kernkraftwerk Unterweser verbleibt bei E.ON.
• Weiterhin vorgesehen ist die Abgabe der Beteiligung am Braunkohlekraftwerk Lippendorf und der Verkauf eines anteiligen Bezugsrechts am Kraftwerk Buschhaus. Damit veräußert E.ON insgesamt rund 600 Megawatt Erzeugungskapazität aus Braunkohle.
• Gut 1.700 MW der abzugebenden Erzeugungskapazitäten entfallen auf Steinkohlekraftwerke. Abgegeben werden sollen hier die Beteiligungen an den Kraftwerken Rostock, Mehrum, Veltheim und Bexbach und die vollständig E.ON gehörenden Kraftwerke Farge und Zolling.
• Bei Gaskraftwerken sind keine Abgaben vorgesehen, die über die Vereinbarung mit Statkraft hinausgehen. Das darin enthaltene Gaskraftwerk Robert Frank wird von der EU zur Erfüllung der abzugebenden Erzeugungskapazität aus Erdgas angerechnet.
• Auch bei der Wasserkraft werden Kapazitäten aus der Statkraft-Vereinbarung berücksichtigt, nämlich die Laufwasserkraftwerke an der Weser und das Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen. Bei den Laufwasserkraftwerken kommen die Anteile an Kraftwerken der Österreichisch-Bayerischen Kraftwerke AG am Inn, die ebenfalls am Inn gelegenen Gemeinschaftskraftwerke Nußdorf, Egglfing und Ering, sowie der Laufwasseranteil der Kraftwerkgruppe Jansen hinzu. Damit liegt die abzugebende Gesamtkapazität aus Laufwasserkraftwerken bei insgesamt 330 MW. Bei den Pumpspeicherkraftwerken sollen – neben Erzhausen – die beiden Anlagen der Kraftwerkgruppe Jansen abgegeben werden, so dass hier eine Gesamtkapazität von rund 350 MW erreicht wird.

Erhard von Kuepach,

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